Lehrgang Trauerbegleitung
Voraussetzungen für den Lehrgang
- Laufende/abgeschlossene Ausbildung Lebens- und Sozialberater:in / psychosoziale_r Berater:in
- berufliche Tätigkeiten im Bereich Coaching, Training, Beratung, Psychologie oder Pädagogik, Ärzte/Ärztinnen,Seelsorger:innen,
Leiter:innen für Trauerfeiern, Trauerredner:innen und jene Personen, die im beruflichen Kontext mit Verlust, Trauer, Sterben und Tod zu tun
haben (z.B. Krankenpfleger:innen, Pflegedienstleiter:innen, Krankenhauspersonal usw.) - kostenloses Eignungsgespräch mit der Lehrgangsleitung
Voraussetzung für die Eintragung in den Expert:innenpool Trauerbegleitung der Wirtschaftskammer
(ausschließlich für LSB mit 3-jähriger und uneingeschränkter Selbständigkeit)
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrganges
- 3-jährige und uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung / psychosozialen Beratung
- Mindestens 5 Einheiten Einzelsupervision bei einer/einem beim Fachverband (WKO-Expert:innenliste) eingetragenen Supervisorin/
eingetragenen Supervisor, dabei Nachweis über 40 dokumentierte Beratungseinheiten im Kontext Trauerbegleitung ab Lehrgangsbeginn.
Zielgruppe
- Lebens- und Sozialberater:innen/ psychosoziale Berater:innen
- Lebens- und Sozialberater:innen / psychosoziale Berater:innen in Ausbildung
- Interessierte aus sozialen, pädagogischen und psychologischen Berufen, Wirtschafts- und Gesundheitsberufen
Referentin
Christa Kühleitner - psychosoziale Beraterin (Lehrgangsleitung)
Abschluss
- Schriftliche und ausführliche Dokumentation eines Beratungsprozesses im Kontext Trauerbegleitung sowie
- Präsentation samt Besprechung dieses Beratungsprozesses mit anschließender Frage- und Feedbackrunde.